Abrechnung

Privat versicherte Patientinnen und Patienten

Als privatärztliche Hautarztpraxis erhalten Sie von uns eine Rechnung über die bei Ihnen erbrachten Leistungen auf Grundlage der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach erforderlichem Aufwand und Schwierigkeitsgrad kann der Steigerungsfaktor bei diesen Leistungen zwischen dem 1,0- und 3,5-fachem Satz variieren. Falls wir neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren bei Ihnen anwenden, die noch nicht in der GOÄ angelegt sind, rechnen wir diese nach § 6 Abs 2 GOÄ mit einer Anlageposition ab. Beachten Sie, dass diese Leistungen je nach Tarif ggf. nicht von allen privaten Krankenversicherungen erstattet werden.

Ihre Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung

Je nach Art der Behandlung können Sie Ihre Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe zur Erstattung der Kosten einreichen. Falls Ihre Krankenversicherung korrekt in Rechnung gestellte Leistungen – trotz unserer Begründung – nicht anerkennt bzw. nicht erstattet, sind diese von Ihnen zu tragen. Jedoch haben Sie ggf. die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Versicherers einzulegen.

Gesetzlich versicherte Patienten und Selbstzahler

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten sind bei uns selbstverständlich auch herzlich willkommen. Bitte beachten Sie in diesem Falle, dass Sie auch bei medizinisch notwendigen Leistungen, welche ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden, die Kosten selbst übernehmen müssen (gemäß § 18 Abs. 8 BMV-Ä / § 21 Abs. 8 EKV). Die dabei entstehenden Kosten können vorher anhand eines Kostenvoranschlags realistisch geschätzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung von medizinischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in unserer Praxis nicht möglich ist.

Gesetzlich versicherte Patienten und Selbstzahler

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten sind bei uns selbstverständlich auch herzlich willkommen. Bitte beachten Sie in diesem Falle, dass Sie auch bei medizinisch notwendigen Leistungen, welche ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden, die Kosten selbst übernehmen müssen (gemäß § 18 Abs. 8 BMV-Ä /
§ 21 Abs. 8 EKV). Die dabei entstehenden Kosten können vorher anhand eines Kostenvoranschlags realistisch geschätzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung von medizinischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in unserer Praxis nicht möglich ist.

Mehrwertsteuer

Handelt es sich um rein kosmetisch indizierte Behandlungen, müssen zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnet werden. In einem Beratungsgespräch werden Sie über die Kosten der rein kosmetischen Eingriffe eingehend aufgeklärt. Dies gilt für alle Behandlungen unabhängig vom Versichertenstatus.

Bei Rechnungsrückfragen

Für Rückfragen zu Ihrer Rechnung oder Unklarheiten bei einzelnen Positionen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir lösen das zügig zusammen.

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